Personalabbau wertschätzend gemacht

von | Jul 23, 2022 | Berufliche Neuorientierung, Fairer Personalabbau | 0 Kommentare

Was passiert, wenn die Regelungen für den Bezug für das Kurzarbeitergeld zum 1.10.2022 wieder geändert werden? Wie schaffen Sie den Spagat, Mitarbeiter einzustellen und an anderen Stellen abzubauen, ohne dass eine Rufschädigung entsteht?

Die eine durch die Agentur für Arbeit geförderte Outplacementberatung ( = Transferagentur, nicht zu verwechseln mit einer externen Transfergesellschaft!) bietet Ihnen die Chance, beide Ziele sozial- und kostenverträglich erreichen zu können.

Warum?

  • Weil die zu entlassenden Mitarbeiter individuell und effektiv während sie noch im bestehenden Arbeitsverhältnis sind, beraten werden und so nahtlos wieder einen Job finden ohne dass sie in eine evtl. gegründete Transfergesellschaft einmünden.
  • Sie finden nicht „irgendeinen neuen Job“, sondern einen Job, der besser zu ihren Stärken passt.
  • Und weil man sich im Leben immer zweimal sieht. Ein schlecht gemachter Trennungsprozess bewirkt neben den hohen Kosten eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht eine Rufschädigung, und das kann sich keiner in Zeiten des Fachkräftemangels mehr leisten.

 

Anton M: „ Etwas Besseres als die Kündigung hätte mir nicht passieren können, endlich habe ich den Job gefunden, der besser zu mir passt. Und – freiwillig hätte ich mich nicht verändert. Ich bin froh, dass ich diese Möglichkeit der Outplacementberatung erhalten habe.“

 

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