Staatliche Zuschüsse für Outplacement nach wie vor möglich
Gibt sie noch die Förderung für eine Outplacementberatung im Rahmen eines Sozialplans? Langjährig tätige Personaler, Personalleiter nutzten bei Sozialplanverhandlungen den Zuschuss von max. 2.500 Euro pro Einzelberatung von der AgenturfürArbeit (§ 216 SGBIII). Voraussetzung war, dass der Arbeitgeber 50% der Kosten übernahm. Das Budget pro Mitarbeiter war also oft 5.000 Euro, so dass der Arbeitgeber 2.500 Euro bei Erfüllung der anderen gesetzlichen Voraussetzungen erhielt.
Durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen in § 110 SGBIII haben sich die Voraussetzungen verschärft. Viele Arbeitgeber und Betriebsräte scheinen somit dieses einfache, unbürokratische und vor allem effektive Instrument der geförderten individuellen Outplacementberatung bei größeren Sozialplanverhandlungen vergessen zu haben.
Dabei lohnt es sich. Die Obergrenze von max. 2.500 Euro wird zwar kaum erreicht, doch sind 1.800 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten und 20 Einzelberatungsstunden (Transferberatung) bei gewissen Voraussetzungen möglich. Bei einer Laufzeit von über 6 Monaten bei 30 Beratungsstunden sind 2.700 Euro möglich, wenn der Arbeitgeber zur Hälfte sich an den Kosten beteiligt. Außerdem muss ein zertifiziertes Beratungsunternehmen die Beratung durchführen sowie existiert eine Beratungspflicht mit der Agentur für Arbeit vor Abschluss eines Sozialplanes.
Der Fachbegriff lautet hierfür Transferagentur, nicht zu verwechseln mit einer Transfergesellschaft.
Als ehemalige Arbeitsvermittlerin und zertifiziertes Beratungsunternehmen nutzen meine Kunden aus dem Personalmanagement dieses einfache Instrument bei Re- und Umstrukturierungen.
Human Resources erhält Unterstützung durch mich bei der Antragstellung auf Fördergelder. Dieser Service wird gern in Anspruch genommen, da ich diesen kostenfrei anbiete.
Teilweise haben wir über 100 Mitarbeiter bundesweit beraten, die die Outplacementberatung während ihres Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommen haben:
Vorteile
· Sie haben nach Beendigung gleich einen Anschlussjob gefunden.
· Oft auch schon früher während des Arbeitsverhältnisses- Stichwort doppelteFreiwilligkeit
· Sie haben nicht irgendeinen Job gefunden, sondern den „Richtigen“
· Es gab keine Kündigungsschutzklagen
· Es gab keine Rufschädigung
· Es war „ein stiller Personalabbau“
Fazit:
Dieses Instrument hat sich bewährt. Wenn Sie mehr darüber wissen wollten, rufen Sie einfach an (0151 222 35858) oder mailen mir: info@perlenfein-karriereakademie.de
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