Fairer Personalabbau mit Outplacement statt Transfergesellschaft

von | Jan 15, 2024 | Alle Beiträge, Berufliche Neuorientierung, Fairer Personalabbau, Outplacementberatung neu gedacht | 0 Kommentare

Ist ein fairer Personalbbau mit Outplacement statt Transfergesellschaft möglich? Sie stehen vor einem Personalbbau und möchten diesen fair gestalten.

Neues Jahr – neues Glück, so denkt man. Doch die besorgniserregenden Nachrichten nehmen nicht ab, bspw. rechnet das Institut der deutschen Wirtschaft 2024 mit einer Rezession.

Firmen sehen sich nunmehr gezwungen, Personal abzubauen. Trotz des anhaltenden Fachkräftemangels. Ein sozial- und kostenverträglicher Trennungsprozess, ein fairer Personalbbau wird angestrebt, der sowohl für die Personalverantwortlichen, Betriebsräte und Mitarbeiter zu einer Chance wird.

Etabliert hat sich bislang als Konstrukt für einen fairen Personalabbau eine Transfergesellschaft. Diese dient als „neuer Arbeitgeber“ mit dem Ziel, die Mitarbeiter der abgebenden Firma bei der Suche nach einer neuen beruflichen Orientierung inklusive berufliche Weiterbildung zu unterstützen. Und macht durchaus bei einer gewissen Mitarbeiterstruktur Sinn.

Allerdings – die Transfergesellschaft ist ein neuer Arbeitgeber und muss als neuer Arbeitgeber in den Bewerbungsunterlagen erwähnt werden. Das passt für einige Führungskräfte und Fachkräfte nicht, da sie das als Bewerbungsnachteil sehen.

Auch möchten die Mitarbeiter schnell beraten und vermittelt werden, während sie noch im Arbeitsverhältnis stehen, um eine Anschlussbeschäftigung zu finden.

Es muss nicht unbedingt eine Transfergesellschaft sein. Mit einer Beratung zur beruflichen Neuorientierung (Outplacement) ermöglichen Sie ihren Mitarbeitern einen nahtlosen Übergang vom alten Arbeitgeber hin zu einem neuen Arbeitgeber ohne die Zwischenstation einer Transfergesellschaft.

Hier greift unsere Outplacementberatung – individuell, effizient, unbürokratisch und zielgerichtet.

Diese kann durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, wenn gewisse Vorausseztungen erfüllt werden. Man spricht dann von einer Transferagentur.
Früher gab es 2.500 Euro Zuschuss pro Klient. Die gesetzl. Bestimmungen haben sich verändert, aber eine Förderung ist bei Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften nach wie vor möglich bis in eine Höhe von max. 2.500 Euro.

Durch die hohen Vermittlungserfolge ist die Gründung einer Transfergesellschaft nicht mehr zwingend notwendig. So ist ein fairer Personalabbau mit Outplacement statt einer Transfergesellschaft möglich.

Wenn Sie dazu weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne.

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