Gute Neuigkeiten für die Beratung zur beruflichen Neuorientierung in Trennungsprozessen:
Bislang mußte ein Arbeitnehmer eine Beratung zur berufl. Neuorientierung bei einer Trennung von einem Arbeitgeber als geldwerter Vorteil versteueren. Damit ist Schluß. Im Jahressteuergesetz 2020 wurde beschlossen, dass die Outplacementberatung für ausscheidende Mitarbeiter nicht mehr als geldwerter Vorteil behandelt wird.
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